aktuelle Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Aufgrund der neuen Pflichtangaben in Immobilienanzeigen nach der EnEV 2014 (download hier) müssen Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien und Zeitungen deutlich ausführlicher und länger ausfallen. Damit sind diese natürlich auch teurer. Die folgenden Angaben in Immobilieninseraten sind notwendig, sofern man keine Abmahnung riskieren möchte. Wie abgekürzt werden darf, ist in diesem Beispiel noch nicht ausgereizt.
In dem obigen Beispiel wird das Baujahr 1998, die Gas-Zentralheizung und die Art des Energieausweises – hier Bedarfsausweis genannt. Ferner sollte die Art des Messwertes (Endenergie oder Endverbrauch ist vorgeschrieben) genannt werden. Im obigen Muster ist die Endenergie sowie der Messwert und die Messeinheit genannt. Diese sollte ebenfalls korrekt wiedergegeben werden. Es gibt viele Menschen mit zu viel Zeit, die sich gern um Ihre Anzeige kümmern werden.
Der IVD berichtet regelmäßig über Abmahnwellen in Zusammenhang mit den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen. blog.ivd.net….enev_abmahnung
Die Messeinheit aus dem Energieausweis in Immobilieninseraten als Pflichtangabe
Die Messeinheit wird wie folgt gelesen:
- Kilowattstunden kWh. Eine Kilowattstunde wird verbraucht, wenn Sie einen Heizlüfter mit 2.000 Watt 30 Minten lang betreiben.
- / oder pro
- m²a heißt, pro Quadratmeter und a=Jahr.
Hier ein Beispiel:
Ein Verbrauch von 97 kWh/(m²a) heißt, bei einer 100m² Wohnung muss man jedes Jahr einen 1000Watt Heizlüfter 97x100h = 9.700h lang betreiben, um den Wohnraum auf vernünftiger Temperatur zu halten. Saisonale Schwankungen sind in diesem Beispiel natürlich nicht enthalten.
In Immobilieninseraten müssen Pflichtangaben auch von Privatverkäufern angegeben werden
Im Gesetzestext EnEV 2014 wird keine Unterscheidung zwischen gewerblichem und privatem Verkäufer gemacht. Es werden lediglich „nicht kommerzielle“ Medien ausgenommen (zum Beispiel der Anschlag im Supermarkt)
Kritisch ist dagegen schon ein Post bei Facebook. Auch wenn dieses vom Anbieter als nicht kommerziell betrachtet wird, könnten Gerichte später der Auffassung sein, dass Facebook an sich ein kommerzielles Medium ist. Also sicherheitshalber auch dort die Pflichtangaben mit reinschreiben.
Zusammenfassung: Immobilienanzeigen Pflichtangaben
In Immobilienanzeigen müssen nach der ENEV 2014 nun vorgeschriebene Angaben gemacht werden. Dies gilt generell für alle Anzeigen, die in kommerziellen Medien wie Zeitungen oder Immobilienportalen veröffentlicht werden. Es ist sowohl für Vermieter wie für Verkäufer Pflicht, die folgenden Informationen aus dem vorliegenden Energieausweis im Inserat zu nennen.
- Art des Energieausweises
- Wert des Energiebedarfs (Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch)
- Energieträger der Heizung (Öl, Gas, was auch immer)
- Baujahr
- Energieeffizienzklasse
Alle Angaben zum Thema Immobilieninserate, Pflichtangaben, EnEV 2014 oder andere verwandte Themen hier auf dieser Seite sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne jede juristische Gewähr! Keine Rechtsberatung!
Immobilienanzeigen bei Facebook und google+ ?
Sind in Immobilienanzeigen auch bei Facebook und google+ Pflichtangaben notwendig? Wir meinen ja. Es ist kaum ein Aufwand die folgenden Angaben mit in das Angebot aufzunehmen – hier ein Beispiel, wie es gemacht werden könnte:
= ENEV 2014 =========================
Baujahr Gebäude: 1992
Baujahr Anlagentechnik: 1992
Energieträger: Erdgas
Ausweistyp: Verbrauchsausweis
Energieverbrauchskennwert: 137,5 kWh/(m²a)
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Beim Verkauf Ihrer Immobilie hilft Ihnen gern:
Sonnenland Immobilien Freiburg
www.sonnenlandimmobilien.de
Tel. 07664-4069888
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